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25.11.2021

Stellungnahme des BSOC zur Vernehmlassung des “Ambulanten Pauschalensystem” der solutions tarifaires suisses

Geschätzte BSOC Mitglieder
Sehr geehrte Augenchirurginnen und Augenchirurgen
Liebe Freunde der Ophthalmochirurgie und Ophthalmologie

Bitte finden Sie hier die Stellungnahme :

DOWNLOAD STELLUNGNAHME

Mit besten Grüssen

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Consultation sur le “système de forfaits ambulatoires” de solutions tarifaires suisses

Chers membres de l’ASOC
Chers chirurgiens ophtalmologistes
Chers amis de la chirurgie ophtalmique et de l’ophtalmologie

Veuillez trouver ici la prise de position de l’ASOC:

TELECHARGER PRISE DE POSITION

Avec meilleures salutations

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13.11.2021

Vernehmlassung zum vorgeschlagenen “Ambulanten Pauschalensystem” der solutions tarifaires suisses

Geschätzte BSOC Mitglieder
Sehr geehrte Augenchirurginnen und Augenchirurgen
Liebe Freunde der Ophthalmochirurgie und Ophthalmologie

Am 17.10.2021 hat der BSOC seine Mitglieder mit einem Newsletter über die Entwicklungen der letzten 12 Monate informiert.  In den letzten Jahren hat der BSOC gemeinsam mit den Fachgesellschaften der FMCH als Vorreiter freiwillige ambulante Pauschalen entwickelt. 75 Pauschalen wurden letztes Jahr beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht. Leider wurden diese freiwilligen Pauschalen Mitte 2021 von Behörden und Bundesrat abgelehnt. Gleichzeitig hat das Parlament im Juni 2021 im Krankenversicherungsgesetz KVG die Rechtsgrundlage für verbindliche ambulante Pauschalen geschaffen. Anschliessend sind die FMCH und ihre Fachgesellschaften sehr spät über das von H+ und santésuisse entwickelte System der ambulanten Pauschalen informiert und verspätet involviert worden. Diese Pauschalen basieren ausschliesslich auf Spitaldaten (DRG).

Am 26.10.2021 haben die solutions tarifaires suisses sa und ihre Tarifpartner das ambulante Pauschalensystem allen interessierte Anspruchsgruppen im Gesundheitssystem vorgestellt.

Am 12.11.2021 hat die solutions tarifaires suisses im Namen der Tarifpartner H+, santésuisse und FMCH zu einer Vernehmlassung eingeladen. Im Rahmen dieser Vernehmlassung werden ausgewählte Partner im System angefragt, ihre Überlegungen zum neuen Tarifwerk einzubringen. Das neue Ambulante Pauschalensystem soll dann bis Ende Jahr zur Genehmigung beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht werden.

Fallpauschalenkatalog Krankheiten und Störungen des Auges

Im neuen Tarifwerk sollen für die Ophthalmochirurgie und Ophthalmologie folgende neuen Pauschalen entstehen, welche auf Basis der Logik des bekannten stationären DRG-Systems und Kostendaten von Spitälern berechnet werden sollen. Gemäss diesem Vorschlag sollen nebst ophthalmochirurgischen Eingriffen auch konservative Leistungnen der Ophthalmologie pauschaliert werden. Gleichzeitig sollen mit diesen neuen Pauschalen eine ganze Reihe von TARMED-Positionen ersetzt werden.

Einladung zur Einreichung von Feedback und Kommentaren

Wir möchten Sie hiermit einladen zur Einreichung von Feedback und Kommentaren zu dieser Vernehmlassung. Folgende Vernehmlassungsunterlagen stehen wie folgt zur Verfügung:

Ihr Feedback und Kommentare zum vorliegenden Vorschlag von neuen Pauschalen für die Ophthalmochirurgie und Ophthalmologie können Sie per Email an sekretariat@bsoc.ch einzureichen. Ihre Rückmeldungen werden soweit möglich in der Stellungnahme des BSOC gegenüber solutions tarifaires suisses reflektiert. Wir bitten Sie, Ihre Rückmeldungen bis am Montag, 22. November 2021 einzureichen.

Trotz der sehr kurzen Vernehmlassungsfrist bitten wir Sie alle, das Pauschalensystem bestmöglich zu prüfen und Ihre Erkenntnisse und Folgerungen gleichzeitig auch an uns zurückzumelden. Nur so können wir die nächsten Schritte gemeinsam definieren.

Position des Berufsverbandes der Schweizer Ophthalmochirurgie

Der BSOC begrüsst seit jeher Pauschalen sowie auch die Efforts für ein breit abgestütztes und von allen chirurgischen Fachgesellschaften getragenes neues Pauschalensystem im ambulanten Bereich, welcher auf realen Daten basiert. Insbesondere unterstützt der BSOC ein Tarifwerk, welches die ärztliche Leistung sachgerecht abbildet.

Der BSOC steht dem vorliegenden Vorschlag kritisch gegenüber:

  • Die Pauschalen bauen ausschliesslich auf den Kostendaten von Spitälern auf
  • Daten von z.B. niedergelassenen Spezialärztinnen und -ärzte sind nicht verfügbar und sind deshalb nicht eingeflossen
  • Die Vernehmlassungsfrist von zwei Wochen, um die vorgeschlagenen Pauschalen kritisch und umfassend zu prüfen, ist viel zu kurz. Fundierte Rückmeldungen würden dadurch verunmöglicht

Der BSOC wird seine Stellungnahme zu dieser Vernehmlassung und den vorliegenden Vorschlag von neuen Pauschalen für die Ophthalmochirugie und konservative Ophthalmologie rechtzeitig einreichen und die Interessen aller Augenchirurgen in der Schweiz vertreten und die Stimme seiner Mitglieder in den entsprechenden Institutionen und Entscheidungsgremien einbringen.

Mit freundlichen Grüssen
Gennaro Lanzetta
BSOC Sekretariat und Mitglied FMCH Tarifkommission

RECHTLICHE HINWEISE

Wir weisen darauf hin, dass die ausgearbeiteten Pauschalen, deren Berechnungen sowie alle Nebendokumente (z.B. Mapping, systematische Zusammenstellung der Triggerpositionen etc.) urheberrechtlich geschützt sind. Jegliche Nutzung ausserhalb des Vernehmlassungsverfahrens bedarf der Zustimmung durch die solutions tarifaires suisses AG.

Für Informationen zur grundsätzlichen Funktionsweise des ambulanten Pauschalensystems verweisen wir Sie auf die Unterlage und das Video der Systempräsentation vom 26.10.2021 auf der Homepage der solutions tarifaires suisses.

Die Informationen dieses Newsletter sind mit bestem Wissen und Gewissen vom BSOC zusammengetragen und dargestellt worden. Der BSOC ist nicht der Urheber der Inhalte der Vernehmlassungsunterlagen und hat keinen Einfluss auf die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität von Informationen und gibt keinerlei Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen. Die Verantwortlichkeit für die Verwendung der Informationen liegt beim Nutzer. Für fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein der Nutzer. Darüber hinaus entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz für fehlerhafte, nicht erfolgte oder unvollständige Informationen.

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Consultation sur le “système de forfaits ambulatoires” propopsé par solutions tarifaires suisses

Chers membres de l’ASOC
Chers chirurgiens ophtalmologistes
Chers amis de la chirurgie ophtalmique et de l’ophtalmologie

Le 17 octobre 2021, l’ASOC a informé ses membres avec un bulletin sur les développements des 12 derniers mois. Ces dernières années, l’ASOC, en collaboration avec les associations spécialisées de la FMCH, a été le pionnier des forfaits ambulatoires volontaires. 75 forfaits ont été soumis l’année dernière à l’Office Fédéral de la Santé Publique. Malheureusement, ces forfaits volontaires ont été rejetés par les autorités et le Conseil Fédéral à la mi-2021. Parallèlement, en juin 2021, le Parlement a créé la base juridique des forfaits ambulatoires contraignants dans la loi sur l’assurance-maladie LAMal. Par la suite, la FMCH et ses sociétés spécialisées ont été informées très tardivement du système de forfaits ambulatoires développé par H+ et santésuisse et sont intervenues tardivement. Ces forfaits sont basés exclusivement sur les données hospitalières (DRG).

Le 26 octobre 2021, solutions tarifaires suisses et ses partenaires tarifaires ont présenté le système de forfaits ambulatoires à tous les acteurs intéressés du système de la santé.

Le 12 novembre 2021 solutions tarifaires suisses a invité à une consultation au nom des partenaires tarifaires H+, santésuisse et FMCH. Dans le cadre de cette consultation, des partenaires sélectionnés du système sont invités à faire part de leurs réflexions sur le nouveau système de négociation collective. Le nouveau régime forfaitaire ambulatoire devrait ensuite être soumis à l’approbation de l’Office Fédéral de la Santé Publique d’ici à la fin de l’année 2021.

Catalogue forfaitaire des maladies et troubles de l’œil

Dans le nouveau système tarifaire, les nouveaux forfaits suivants doivent être créés pour la chirurgie ophtalmique et l’ophtalmologie conservative, qui seront calculés sur la base de la logique du système DRG et les données de coûts des hôpitaux. Selon cette proposition, les interventions chirurgicales ophtalmiques et certain services ophtalmologiques conservatives devraient également être forfaitaires. En parallèle, ces nouveaux forfaits sont destinés à remplacer toute une gamme de postes TARMED.

Invitation à soumettre des commentaires

Nous aimerions vous inviter à soumettre vos commentaires sur cette consultation. Les documents de consultation suivants sont disponibles comme suit :

Vous pouvez envoyer vos commentaires sur la proposition actuelle de nouveaux forfaits pour la chirurgie ophtalmique et l’ophtalmologie conservative par email à sekretariat@bsoc.ch. Vos commentaires seront reflétés dans la mesure du possible dans la déclaration de l’ASOC vers solutions tarifaires suisses. Nous vous prions de bien vouloir nous envoyer vos commentaires avant le lundi 22 novembre 2021.

Malgré la période de consultation très courte, nous vous demandons à tous de vérifier au mieux le système forfaitaire et de nous faire part de vos constatations et conclusions en même temps. C’est la seule façon de définir ensemble les prochaines étapes.

Position de l’Association Professionnelle Suisse d’Ophtalmochirurgie

L’ASOC a toujours accueilli favorablement les forfaits ainsi que les efforts pour un nouveau système de forfaits ambulatoires largement soutenu par toutes les sociétés de chirurgie spécialisée et qui est basé sur des données réelles. En particulier, l’ASOC soutient un système de négociation collective qui décrit de manière appropriée les services médicaux.

L’ASOC critique la présente proposition :

  • Les forfaits sont basés exclusivement sur les données de coûts des hôpitaux
  • Les données provenant, par exemple, des spécialistes résidents ne sont pas disponibles et n’ont donc pas été incluses
  • La période de consultation de deux semaines pour examiner de manière critique et approfondie les forfaits proposés est beaucoup trop courte. Cela rendrait impossible une rétroaction fondée

L’ASOC rendra son avis sur cette consultation et la présente proposition de nouveaux forfaits pour la chirurgie ophtalmique et l’ophtalmologie conservatrice en temps utile et représentera les intérêts de tous les chirurgiens ophtalmologistes en Suisse et portera la voix de ses membres auprès des institutions et organes de décision concernées.

Avec meilleures salutations
Gennaro Lanzetta
Secrétariat ASOC et Membre de la Commission Tarifaire FMCH

MENTION LÉGALE

Nous vous précisons que les forfaits élaborés, leurs calculs et tous documents annexes (ex : cartographie, compilation systématique des positions de déclenchement, etc.) sont protégés par le droit d’auteur. Toute utilisation en dehors du processus de consultation nécessite l’accord de solutions tarifaires suisses sa. Pour des informations sur les fonctionnalités de base du forfait ambulatoire, nous vous renvoyons au document et à la vidéo de présentation du système du 26 octobre 2021 sur la page d’accueil des solutions tarifaires suisses.

Les informations contenues dans ce bulletin ont été compilées et présentées par l’ASOC au meilleur de sa connaissance et de sa conviction. L’ASOC n’est pas l’auteur du contenu des documents de consultation et n’a aucune influence sur l’exhaustivité, l’exactitude ou l’actualité des informations et ne donne aucune assurance, garantie ou garantie. La responsabilité de l’utilisation des informations incombe à l’utilisateur. L’utilisateur est seul responsable des contenus incorrects ou incomplets et, en particulier, des dommages résultant de l’utilisation ou de la non-utilisation des informations. En outre, il n’y a aucun droit à une indemnisation pour des informations incorrectes, manquantes ou incomplètes

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26.10.2021

“Systempräsentation Ambulante Pauschalen” der solutions tarifaires suisses sa

Geschätzte BSOC Mitglieder,
Liebe Freunde der Ophthalmochirurgie,

Die solutions tarifaires suisses sa mit den Partnern H+, santésuisse und FMCH hat ihr auf ambulanten Pauschalen beruhendes Tarifwerk den interessierten Branchenorganisationen und den Behörden des Bundes vorgestellt. Erstmals haben die Partner H+, santésuisse und FMCH in Bern ihr Tarifwerk mit ambulanten leistungsorientierten Pauschalen sämtlichen Branchenorganisationen und Vertreterinnen und Vertretern der Bundesbehörden präsentiert. Schon bald soll im ambulanten Spitalbereich eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70 Prozent oder höher. Bis Ende Jahr soll die Einreichung des neuen Tarifwerks erfolgen. Entwickelt wurde es durch die gemeinsame Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa», an der H+, santésuisse und FMCH beteiligt sind. Der neue Tarif soll Vorteile für alle Beteiligten bringen: transparente, faire und klar ausweisbare Vergütungen auf realer Kosten- und Leistungsbasis sowie einfache und verständliche Abrechnungen. Ausserdem helfen die ambulanten Pauschalen, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen.

Die Website der solutions tarifaires suisses sa kann unter folgendem Link erreicht werden: solutions tarifaires suisses

Die Systempräsentation kann unter folgendem Link als PDF heruntergeladen werden: Sysempräsentation Ambulante Pauschalen

Die Systempräsentation kann unter folgendem Link als Videoaufzeichnung nachgeschaut werden:

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05.06.2020

Einreichung zur Genehmigung beim BAG von Fallpauschalen für ophthalmochirurgische Eingriffe

Geschätzte BSOC Mitglieder,
Liebe Freunde der Ophthalmochirurgie,

santésuisse und die FMCH haben beim Bundesrat ein Paket mit ambulanten Pauschalen zur Genehmigung eingereicht. Der neue Tarif ist ein Durchbruch auf dem Weg zu einem deutlich vereinfachten und fairen Tarif im ambulanten Bereich. Erstmals seit über 20 Jahren ist es geglückt, einen neuartigen Tarif zu erarbeiten, hinter dem alle beteiligten Tarifpartner stehen. Damit wird ein Paradigmenwechsel eingeläutet. Neu stehen endlich die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. In einem ersten Schritt können 67 verschiedene Operationen und Behandlungen einfach und einheitlich abgerechnet werden, darunter die Katarakt-Operation, die Glaukom-Operation und die Intravitrealen Injektionen. Die Patienten profitieren von klaren Qualitätskriterien und leicht nachvollziehbaren Rechnungen.

Für weitere Informationen laden Sie im Folgenden das Presse-Comuniqué der santésuisse und FMCH herunter:

Medienkonferenz santésuisse / FMCH vom 5. Juni 2020

DE Presse-Comuniqé

FR Comuniqué de Presse

IT Comunicato Stampa

DE Präsentation Ambulante Pauschalen

FR Presentation Forfaits Ambulatoires

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05.02.2020

Zusatzhonorare im ambulanten Bereich

Geschätzte BSOC Mitglieder,
Liebe Freunde der Ophthalmochirurgie,

Unter dem Titel «ambulant vor stationär» oder abgekürzt «avos» haben gewisse kantonale Gesundheitsbehörden und das Bundesamt für Gesundheitswesen BAG im 2018 unterschiedliche Listen verordnet. Verschiedene häufig durchgeführte Eingriffe müssen zwingend ambulant durchgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage des Versicherungs-Status der ambulant behandelten Patientinnen und Patienten. Erste Zusatzversicherungen bieten seit kurzem Policen an, die Zusatzleistungen auch im ambulanten Bereich enthalten. Die FMCH und die FMH haben mit der Finanzmarksaufsicht FINMA Gespräche geführt. Diese Behörde ist für das Versicherungsvertrags-Gesetz VVG zuständig. Ergebnis: Zusatz-Honorare sind auch im ambulanten Bereich zulässig. Generell müssen aber – sowohl im ambulanten wie stationären Bereich – die Mehrleistungen ausgewiesen und dokumentiert werden. Sind die Mehrleistungen ausgewiesen, können Zusatzhonorare gestellt werden, unabhängig von der Versicherungsdeckung der Patientin/des Patienten.

Der BSOC will rufschädigende Honorar-Exzesse vermeiden. Das Wettbewerbsgesetz verbietet jedoch Tarife im VVG-Bereich. Unter Mitwirkung eines spezialisierten Rechtsanwaltes mit der Wettbewerbskommission WEKO wurde die Situation geklärt. Diese Abklärungen dauerten mehr als ein Jahr.

Im Folgenden werden nochmals die wichtigsten Elemente der Zusatzhonorare sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich dargelegt:

  • Gemäss der Finanzmarktaufsicht FINMA sind Zusatz-Honorare im ambulanten wie im stationären Bereich zulässig.
  • Die Mehrleistungen müssen gemäss FINMA klar ausgewiesen und dokumentiert sein. Beispiele für Mehrleistungen:
    • von der Patientin / dem Patienten geforderte, nicht-notfallmässige Wunschund Spezialtermine ausserhalb des üblichen Sprechstundenbetriebs, in Randzeiten, abends, samstags oder an Feiertagen.
    • Leistungen und Innovationen, die nicht in der Grundversicherung abgedeckt sind.
    • von der Patientin / dem Patienten geforderte Wahl des Operateurs / Anästhesisten mit garantierter Behandlung durch operativ und anästhesiologisch tätige Fachärztinnen und Fachärzte.
    • Durchführung von Mehrfacheingriffen in gleicher Anästhesie, sofern die Sozialversicherungen die Kombination der Eingriffe ausschliessen.
  • Der BSOC rät dringend, die „Aufklärungspflicht in wirtschaftlichen Belangen“ wahrzunehmen und die Patientinnen und Patienten über die Mehrleistung und das Zusatz-Honorar zu informieren.
  • Der BSOC will rufschädigende Honorarexzesse vermeiden.
  • Laut Wettbewerbskommission WEKO dürfen Ärzteorganisationen aber keine Preisempfehlungen machen oder Verbandstarife im Zusatzversicherungs-Bereich vorschreiben.
  • Gemäss WEKO dürfen Tarife des Sozialversicherungsbereichs als so genannte Kalkulationshilfe im VVG- Bereich verwendet werden. Auch sind Empfehlungen für die Bandbreite des Zusatz-Entgeltes erlaubt (z.B. Taxpunkt-Korridor +10% bis +50%).
  • Ärzteverbände dürfen im VVG-Bereich jedoch weder als Verhandlungs- noch als Vertragspartner auftreten

Im VVG herrscht Vertragsfreiheit. Die Zusatz-Versicherungen können gezielt mit einzelnen Leistungsanbieter oder Anbieter-Gruppen Verträge abschliessen und andere Leistungserbringer (Ärztinnen/Ärzte, Spitäler etc.) von der Kostenübernahme ausschliessen. Besten Dank für die Honorarstellung mit Augenmass – sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich!

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13.12.2019

Kompetenzen von Optometristen – Neue Gesundheitsberufekompetenzverordnung

Geschätzte BSOC Mitglieder,
Liebe Freunde der Ophthalmochirurgie,

Im Falle, dass es Ihnen noch nicht zu Ohren oder vor Augen gekommen ist, die neue Gesundheitsberufekompetenzverordnung ist am 13. Dezember 2019 in Kraft getreten. In dieser werden die Kompetenzen des Studienganges Optometrie festgelegt und in den Erläuterungen kommentiert.  Bitte finden Sie den relevanten Artikel 7 sowie die Erläuterungen unten.

Je nach Interpretation des Artikels und der Erläuterungen geht die Kompetenz eines Optometristen sehr weit (Erkennung von Befunden, Verabreichung von topischen diagnostischer Ophthalmika, Verordnung von Therapien).  Die brennende Frage ist nun inwieweit die Kompetenzen des Optometristen sich mit denjenigen des konservativen Augenarztes überlappen. Es ist auch vorgesehen, für die Leistungen des Optometristen einen neuen separaten Tarif zu definieren (eventuell tiefer als TARMED), wobei sicher bis dahin die Leistungen noch über TARMED abgerechnet werden können.

Es ist davon auszugehen, dass der Einsatz von Optometristen in vielen Kliniken und Praxen ausgeweitet werden wird, insbesodere dort, wo eine Knappheit an Äugenärzten vorhanden ist oder dort wo ein Ärztestopp den Einsatz von neuen Augenärzten verhindert.

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GESUNDHEITSBERUFKOMPETENZVERORDNUNG

Art. 7 Bachelorstudiengang in Optometrie

Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Optometrie müssen fähig sein:

  1. fachlich die Verantwortung für die optometrische Behandlung zu übernehmen und die optometrische Versorgung zu koordinieren;
  2. zu behandelnde Personen mit Beschwerden, objektiven Symptomen oder spezifischen Bedürfnissen im Bereich des visuellen Systems als Erstansprechpartnerin und Erstansprechpartner zu beraten und gegebenenfalls zu versorgen;
  3. Informationen über den visuellen oder okulären Status der zu behandelnden Person zu erheben, zu interpretieren und ausserhalb der physiologischen Norm stehende Befunde zu erkennen;
  4. die Zusammenhänge von systemischen Erkrankungen mit der Augengesundheit zu verstehen und Veränderungen am Sehorgan als Hinweise auf solche zu erkennen;
  5. für die Bestimmung des visuellen Status die geeignete Technik und Methodik zu nutzen, gegebenenfalls unter Anwendung topischer diagnostischer Ophthalmika;
  6. geeignete Massnahmen wie Untersuchungen, Sehhilfen und andere Hilfsmittel, Therapien oder eine Überweisung an die entsprechende Spezialistin oder den entsprechenden Spezialisten zu empfehlen oder zu verordnen;
  7. Erwartungen, Ängste und Vorstellungen der zu behandelnden Personen zu erfassen und sie so zu beraten, dass diese die Massnahmen zur Erhaltung der Augengesundheit oder die Verwendung von Sehhilfen im Alltag umsetzen können;
  8. die Wirksamkeit ihrer Massnahmen nach den für die Optometrie gültigen Qualitätsstandards zu überprüfen;
  9. bei der Implementierung und Evaluation von Qualitätsstandards der Optometrie, die sich auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Fachgebiet stützen, mitzuarbeiten und entsprechend zu handeln;
  10. optometriespezifisches Wissen Angehörigen der eigenen und anderer Berufsgruppen weiterzugeben.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GESUNDHEITSBERUFKOMPETENZVERORDNUNG

Artikel 7 Bachelorstudiengang in Optometrie

  1. Buchstabe a: Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Optometrie sind fähig, die Verantwortung für die Planung, Durchführung, Evaluation und Koordination der optometrischen Behandlung zu tragen. Dabei arbeiten sie mit den zu behandelnden Personen und wo nötig deren Angehörigen zusammen. Sie kennen die Grenzen ihrer Kompetenzen und koordinieren die Versorgung bei Bedarf mit anderen Fachpersonen.
  2. Buchstabe b: Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Optometrie übernehmen die Aufgabe einer möglichen Erstansprechpartnerin beziehungsweise eines möglichen Erstansprechpartners für Menschen mit Seh- und Augenproblemen. Sie können zu behandelnde Personen sowohl mit als auch ohne Sehhilfebedarf entsprechend ihrer Beschwerden oder Bedürfnissen beraten und bei objektiven Symptomen im Bereich des visuellen Systems die nötigen Massnahmen einleiten.
  3. Buchstabe c: Sie erheben die notwendigen Informationen zur Sehfähigkeit (visueller Status) und der Anatomie des Auges (okulärer Status), indem sie die Vorgeschichte der zu behandelnden Personen einbeziehen und geeignete Untersuchungen anwenden. Sie erkennen ausserhalb der physiologischen Norm stehende Befunde. Liegt eine Situation ausserhalb des optometrischen Fachbereichs, leiten sie die Überweisung an die geeignete Fachperson ein.
  4. Buchstabe d: Optometristinnen und Optometristen verstehen die Zusammenhänge von systemischen Erkrankungen mit der Augengesundheit und erkennen, wenn Veränderungen am Auge auf solche Erkrankungen, wie beispielsweise einen Diabetes mellitus, zurückzuführen sind. Sie informieren zu behandelnde Personen über mögliche Entwicklungen und Behandlungsmöglichkeiten.
  5. Buchstabe e: Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Optometrie sind fähig, den visuellen Status mittels geeigneter Methoden und Techniken zu bestimmen. Dazu gehören auch Kenntnisse in der Anwendung von topischen diagnostischen Ophthalmika. Sie erlangen Wissen zur allgemeinen und augenspezifischen Pharmakologie sowie zu den Ausschlusskriterien, Nebenwirkungen und den zu beachtenden Regeln und Sorgfaltspflichten bei der Anwendung von diagnostischen Ophthalmika. Sie beachten in diesem Zusammenhang insbesondere auch die heilmittelrechtlichen Vorgaben.
  6. Buchstabe f: Aufgrund der erhobenen Werte und Fakten verordnen sie die geeigneten Massnahmen oder überweisen die zu behandelnden Personen an Spezialistinnen oder Spezialisten.
  7. Buchstabe g: Optometristinnen und Optometristen erfassen das Befinden der zu behandelnden Personen durch aktives Zuhören und dokumentieren dieses. Bei der Beratung setzen sie ihre Kenntnisse zur Kommunikation ein und leiten zu behandelnde Personen so an, dass diese Massnahmen zur Erhaltung der Augengesundheit umsetzen oder ihre Sehhilfe im Alltag richtig anwenden und einsetzen können.
  8. Buchstabe h: Sie prüfen die Wirksamkeit ihrer Massnahmen nach den in der Branche anerkannten Richtlinien, zum Beispiel denjenigen des Europäischen Rates der Optometrie (European Council of Optometry and Optics ECOO). Die gewonnenen Erkenntnisse könnten zum Beispiel dazu dienen, wo nötig Verbesserungen einzuleiten.
  9. Buchstabe i: Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Optometrie verstehen die relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse und sind fähig, sich an der Erarbeitung von Richtlinien zu beteiligen, die auf die grösste wissenschaftliche Beweiskraft abstützen. Bei der Umsetzung in die Praxis berücksichtigen sie die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Situation.
  10. Buchstabe j: Sie stellen ihr optometriespezifisches Wissen Fachpersonen der eigenen und anderer Berufsgruppen zur Verfügung.

NÜTZLICHE LINKS

Gesunheitsberufekompetenzverordnung vom 13. Dezember 2019

Erläuterungen zur Gesunheitsberufekompetenzverordnung vom 13. Dezember 2019

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15.06.2017

Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung: Stellungnahme des BSOC

Geschätzte BSOC Mitglieder,
Liebe Freunde der Ophthalmochirurgie,

Der BSOC beteiligt sich an

10.09.2017

Geltendmachung von Mehrforderungen aus TARMED-Leistungen ab 1. Oktober 2014 bis 31. Dezember 2016 /
Réclameation des créances liées aux prestations TARMED du 1er octobre 2014 au 31 décembre 2016

Newsletter vom 10. September 2017 / Newsletter du 10 septembre 2017

Bitte laden Sie hier die entsprechenden Dokumente herunter / Veuillez télécharger ici les documents pertinents :

1. Vischer Memorandum / Mémorandum Vischer

2. Musterbrief für Mehrforderungen / Lettre type pour les créances

3. Anhang zum Musterbrief für Mehrforderungen / Annexe à la lettre type pour les créance

4. Liste der vom 1. Tarifeingriff betroffenen TARMED-Positionen / Liste des positions TARMED concernées par l’intervention tarifaire n° 1

Mit kollegialen Grüssen / Confraternellement

BSOC Sekretariat / Secrétariat de l’ASOC

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15.06.2017

Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung: Stellungnahme des BSOC

Geschätzte BSOC Mitglieder,
Liebe Freunde der Ophthalmochirurgie,

Der BSOC beteiligt sich an der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung mit folgender Stellungnahme:

Download «BSOC Stellungnahme»

Download «Personalisierte Stellungnahme»

Als BSOC Mitglied haben Sie die Möglichkeit, sich persönlich an der Vernehmlassung zu beteiligen:

  1. Laden Sie Ihre personalisierte Stellungnahme herunter
  2. Ergänzen Sie Ihre personalisierte Stellungnahme
  3. Ausdrucken, unterschreiben und ab die Post

Jede Stimme zählt!  Das Bundesamt für Gesundheit nimmt alle Stellungnahmen entgegen:
je mehr individuelle Stellungnahmen eingesendet werden, desto gewichtiger unsere Anliegen.

Vielen Dank für Ihre Mobilisierung !

Mit kollegialen Grüssen,

Der BSOC Vorstand

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Chers confrères, chères consoeurs,
Chers amis, chères amies de l’ophtalmologie,

Dans le cadre de la consultation liée à la modification de l’ordonnance sur la fixation et l’adaptation des structures tarifaires dans l’assurance-maladie, l’ASOC a émis un avis que vous pouvez consulter en cliquant sur le lien :

Téléchargez la «Position de l’ASOC» – Version Française

Téléchargez la «Position de l’ASOC» – Version Allemande Complète

Téléchargez la «Prise de Position Personnalisée»

En tant que membre de l’ASOC, vous pouvez prendre part personnellement à cette consultation.

Pour cela :

  1. Téléchargez la prise de position personnalisée
  2. Personnalisez-la en renseignant vos coordonnées
  3. Imprimez le document, signez-le et envoyez-le par la poste

Chaque voix compte! L’Office fédéral de la santé publique recueille toutes les opinions : plus le nombre d’opinions individuelles sera important, plus nos revendications auront du poids.

Merci pour votre mobilisation !

Confraternellement,

Le Comité de l’ASOC


28.04.2017

Kahlschlag der Augenchirurgie in der Schweiz –

Anpassungen des Ärztetarifs TARMED durch den Bundesrat

Methode der Kürzung

Die vorgeschlagenen Massnahmen greifen auf allen wesentlichen Ebenen der Tarifberechnung ein : Dignitäten, Produktivitäten, Minutagen und Kostensatz.

Die Massnahmen zielen alle fast ausschliesslich auf eine massive Kürzung von Tarifpositionen.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit, Vorschlag des Bundesrates Alain Berset

Kürzungen der Ärztlichen und Technischen Leistungen bei ausgewählten Tarifpositionen

Quelle: Bundesamt für Gesundheit, Vorschlag des Bundesrates Alain Berset

Kürzungen von Eingriffen der Ophthalmochirurgie und Behandlungen der Ophthalmologie

Quelle: Bundesamt für Gesundheit, Vorschlag des Bundesrates Alain Berset

Vergleich der Kürzungen der Ärztlichen Leistung über alle TARMED Positionen

Vernehmlassung bis 21. Juni 2017

Der BSOC bereitet sich in den kommenden Wochen auf die Vernehmlassung vor und steht in regem Kontakt und Austausch mit Schlüsselpersonen bei Leistungserbringern des privaten und öffentlichen Sektors, des FMH, des fmCH, H+, Vertreter der Arzneimittel- und Medizinalprodukteindustrie, Patientenorganisationen sowie mit anderen Personenvereinigungen, die dasselbe Ziel im Interesse der Ophthalmochirurgie verfolgen.

Nützliche Links

Heureka – oder der Tarifeingriff an einer „Tinguely-Maschine“

Bundesrätlicher Tarifeingriff hat weitreichende Konsequenzen

Tarifsystem TARMED (21.03.2017)

Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (Entwurf) (21.03.2017)

Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (Anhang 1) (21.03.2017)

Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (Access-Datenbank) (21.03.2017)

Inhalt der Änderung und Kommentar Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (21.03.2017)